Funktionstraining
(Gemäß §43 Abs. 1 Satz 1 SGB V I.V. M. § 44 Abs. 1 NR. 4 SGB IX)
Gruppentherapie in Form von Trocken– und Wassergymnastik
Präambel
„In der Bewegung liegt die Kraft“ – unter diesem Motto könnte man die Angebote des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings stellen.
Funktionstraining wirkt gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke, usw.) der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
Neben der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit trägt das Funktionstraining dazu bei, positive Effekt im psychosozialen Bereich, z.B. Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit, zu erzielen. Für Sie ist es in erster Linie eine Hilfe zur Selbsthilfe – insbesondere zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit für Ihre Gesundheit –
Was ist Funktionstraining?
Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Spezielle Übungen dienen dazu, die Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten und Muskeln zu stärken. Die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik in Kursen statt.
Ziel des Funktionstrainings
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung, die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit für seine Gesundheit zu stärken, sowie die Teilnehmer zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig, selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen, z.B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten auf eigene Kosten.
Durchführung des Funktionstrainings
Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Vorraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Neben den bewegungstherapeutischen Übungen können Gelenkschutzmaßnahmen und die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil des Funktionstrainings sein.
Dauer des Funktionstrainings
Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich:
- Trockengymnastik: 30min.
- Wassergymnastik: 15min.
Kein Gerätetraining?
Nein! Das Funktionstraining beinhaltet kein Gerätetraining.
Kapitel 4 der BAR 4.7
Vom Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen:
„- die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten. Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.“