Patienteninfo
Termine
Termine können Sie telefonisch oder gerne auch persönlich bei uns im Hause vereinbaren.
Bei therapeutischer Notwendigkeit bekommen Sie innerhalb weniger Stunden einen Termin. Bei Bedarf können wir Ihnen auch tägliche Behandlungszyklen garantieren.
Auf ärztliche Anweisung kommen wir auch gerne für die Behandlungen zu Ihnen nach Hause.
Bitte halten Sie abgesprochene Termine ein.
Falls Sie mal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte 24 Stunden im Voraus ab, damit andere Patienten die Möglichkeit haben, den freien Termin zu bekommen.
Rezeptgebühr
Für Heilmittelverordnungen (gesetzlicher Krankenversicherungen) wird eine Rezeptgebühr berechnet. Fälschlicherweise wird immer wieder davon ausgegangen, dies sei eine Praxisgebühr, dem ist aber nicht so. Diese Rezeptgebühr besteht trotz Abschaffung der Praxisgebühr also weiterhin und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der verordneten Anwendung sowie deren Anzahl und wird von uns für Ihre Krankenkasse eingezogen.
Befreiungsausweise zeigen Sie bitte unaufgefordert in der Praxis vor.